FDP KV Neuburg-Schrobenhausen - Anträge

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Einführung eines Holsystems bei den Wertstoffen

 

 

 

Antrag: Änderung unseres Wertstoffsammelsystems

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

vor der letzten Kommunalwahl wurde die Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger über unser landkreiseigenes Wertstoffsammelsystem deutlich sichtbar. Im neu entstandenen Müllforum machten sich Einwohner unseres Landkreises Gedanken, wie wir unser bestehendes System optimieren könnten. Die erste Möglichkeit aus dem bestehenden Vertrag mit dem Dualen System Deutschland (DSD-Vertrag) auszusteigen, wurde vor drei Jahren verpasst, da der Kreistag über keine Änderungsmöglichkeiten nachgedacht hatte und scheinbar völlig unvorbereitet dem Verlängerungsvertrag mit DSD gegenüberstand.

Jetzt steht Ende des Jahres erneut die Verlängerung des Vertrags mit dem Dualen System Deutschland an oder eben die Nicht – Verlängerung, was einem Rückzug unsres Landkreises aus der Verantwortung für das Wertstoffsammelsystem entspräche.

 

Wir beantragen, dass der Landkreis sich mit dem Auslaufen des bestehenden Vertrages zum 31. 12. 2012 aus der Verantwortung zurückzieht und dem Dualen System Deutschland das Einsammeln der Wertstoffe überlässt.

 

 

Begründung:

 

1. Aus ökologischer Sicht spricht derzeit nichts für die strikte Trennung und das Bringsystem, wie es seit Jahren bei uns gehandhabt wird.

 

 

 Nachweislich werden zum Teil die von unseren Bürgern sorgfältig gesammelten und getrennten Wertstoffe „thermisch verwertet“ (verbrannt) und nicht dem Wertstoffkreislauf zugeführt.

 

 Laut der Untersuchung der Studenten der Uni Augsburg, die das Projekt des Müllforums mit ihrem Professor Dr. Günzel wissenschaftlich begleiteten, ergaben sich beim CO2-Vergleich zwischen Hol- und Bringsystem keinerlei Vorteile für das Bringsystem. Im Gegenteil: Das Einholen der Wertstoffe mit einem LKW wäre bei einer 14-tägigen Abholung der Wertstoffe ökologisch sinnvoller. Da jedoch die Wertstoffsäcke durch das Duale System Deutschland im 4-wöchigen Rhythmus eingesammelt werden, ergibt sich somit sogar ein doppelter Vorteil in der Reduzierung des CO2 – Ausstoßes!

 

2. Aus finanziellen Erwägungen wäre es weiterhin sinnvoll, sich alsbald vom bestehenden Müllsystem zurückzuziehen.

 

 DSD zahlt für die Arbeitsleistung der Landkreisbetriebe und unserer „Müllbürger“ zunehmend weniger.

 

 Noch weniger würde für die Arbeitsleistung unserer Bürger erstattet, wenn – wie hin und wieder angedacht – das Pfaffenhofener System (Bringsystem der Wertstoffsäcke zum Wertstoffhof) bei uns in Neuburg-Schrobenhausen eingeführt werden würde.

 

 Das würde schließlich sogar bedeuten, dass die Betriebskosten der Wertstoffhöfe (nur um dort die Abgabe der Wertstoffsäcke/gelbe Säcke zu ermöglichen) für den Landkreis immens viel Geld verschlängen, als wenn das Duale System Deutschland in eigener Regie die Wertstoffsammlung übernähme.

 

3. Politische Gründe  für eine deutliche Änderung in unserem Wertstoffsammelsystem:

 

 

 Durch die EU-weite Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) könnten sich in den nächsten beiden Jahren gravierende Veränderungen - auch für unseren Landkreis - ergeben. In 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG-Entwurf (Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft) ist z. B. die Einführung einer sog. Wertstofftonne vorgesehen, wobei die näheren Einzelheiten durch den Erlass einer Rechtsverordnung geregelt werden sollen.

 

 So ist noch völlig offen, ob die Wertstofftonne von kommunalpolitischer Ebene eingeführt wird (werden darf) oder ob private Unternehmen das Recht bekommen die Materialien zu sammeln (privatwirtschaftliche Lösung).

 

 Um unserem Landkreis rechtliche Probleme,  Auseinandersetzungen und langwierige Vertragsverhandlungen zu ersparen, wäre es äußerst vorteilhaft, wenn unser Landkreis im Vorfeld das Wertstoffsammelsystem in die Verantwortung des Dualen Systems Deutschland übertragen würde.

4. Gründe der Bürgerfreundlichkeit, Ergebnisse des Müllforums und vielfach geäußerte Wünsche der Bürgerinnen und Bürger machen ein sog. HOLSYSTEM für die Wertstoffe unseres Landkreises unumgänglich.

 

 

 Hier ist auf das Ergebnis und die zahlreichen Diskussionen im Müllforum zu verweisen.

 

 Bitte berücksichtigen Sie auch die Presseberichterstattungen unserer beiden lokalen Tageszeitungen Neuburger Rundschau und Schrobenhausener Zeitung, in denen die Wünsche und Erwartungen unserer Bürger und Wähler deutlich in Erscheinung treten!

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

gez. Lothar Klingenberg  gez. Bettina Häring   Josef Dietenhauser

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Einbeziehung anderer Religionsgemeinschaften bei Segnungen von Landkreiseinrichtungen

 



 

Ausschussgemeinschaft

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – DU SOB - FDP

im Kreistag Neuburg-Schrobenhausen


Neuburg, den 2. Okt. 2010





An Herrn Landrat

Roland Weigert



Antrag: Kirchliche Segnungen bei Kreiseinrichtungen, Einweihungen usw.

Hier: Einbeziehungen Geistlicher anderer Religionen bei ökumenischen Segnungen




Sehr geehrter Herr Landrat,


bei Einweihungsfeiern in der Vergangenheit fiel uns auf, dass lediglich die beiden christlichen Kirchen (katholische und evangelische) zum kirchlichen Segen hinzugezogen wurden.

Wir bitten Sie, bei künftigen Einweihungen und Segnungen landkreiseigener Einrichtungen im Rahmen der Ökumene auch Geistliche anderer Glaubensgemeinschaften zu diesen kirchlichen Weihen zuzulassen.



Begründung:



  1. Neben den christlichen Kirchen haben wir im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine Reihe weiterer aktiver Glaubensgemeinschaften, wobei die Muslime als ebenso monotheistische Religion zahlenmäßig nach den Katholiken und den Evangelen die größte Gruppierung darstellen.


  1. Ein kirchlicher Segen z. B. muslimischer Geistlicher wäre für die Integration unserer eingebürgerten Landsleute mit Migrationshintergrund höchst förderlich.


  1. Die Landkreiseinrichtungen wie Schulen, das Schrobenhausener Krankenhaus, Senioreneinrichtungen, Straßen, Rückhaltebecken usw. dienen andersgläubigen Mitbürgern in gleicher Weise wie den Bürgern christlichen Glaubens.


  1. Durch die Beteiligung eines Imams und/oder anderer geistlichen Vertreter anderer Religionsgemeinschaften wäre dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen.


  1. Durch den Segen von Geistlichen, die nicht den beiden großen Kirchen angehören, könnte das Wir-Gefühl und das Verantwortungsbewusstsein aller Bevölkerungsgruppen für unsere Kreiseinrichtungen gestärkt werden.


  1. Schließlich hätte die Beteiligung insbesondere der Muslime auch einen erfreulichen Vorbildcharakter und würde deutlich aufzeigen, dass uns die Integrationsbemühungen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wichtig sind und einen hohen Stellenwert genießen.



Bei einem Gespräch mit Verantwortlichen der Muslime türkischer Abstammung in Neuburg und Schrobenhausen konnte großes Interesse für eine Beteiligung ihrer Glaubensgemeinschaft festgestellt werden. Ein Pfarrer der katholischen und ein Geistlicher der evangelischen Kirche in Neuburg ließen keine Ablehnung für einen gemeinsamen Segnungsvorgang erkennen, wenngleich über die Vorgehensweise noch Absprachen untereinander erforderlich seien.


Mit freundlichen Grüßen



gez. Lothar Klingenberg

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Alexander Thal (Bayerischer Flüchtlingsrat) mit Susanne Pfaller (Bay. Rundfunk) im Gespräch vor der Asylbewerberunterkunft

Resolution zur Auflösung der Asylbewerberunterkunft





Resolution zur Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft

für Asylbewerber in Neuburg vom 18. Dezember 2008




Der Kreistag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen fordert die Bayerische Staatsregierung auf,



Bayern hat mit dem Landesaufnahmegesetz eine Regelung erlassen, nach der seit 2002 nahezu alle Flüchtlinge dazu verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu leben.


  • die Pflicht für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), in Sammellagern zu leben, die durch Art. 4 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AufnG) gesetzlich geregelt ist, zu streichen



  • die Sammellager nach und nach zu verkleinern und letztendlich zu schließen



  • Eine Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern soll übergangsweise nur solange erfolgen, bis die Flüchtlinge nach dem Auszug aus den Erstaufnahme-einrichtungen angemessenen Wohnraum gefunden haben.



  • Flüchtlinge, die angemessenen Wohnraum gefunden haben, erhalten die Er-laubnis, aus den Sammellagern auszuziehen.



  • Flüchtlinge, die selbst noch keine Wohnung gefunden haben, erhalten Unterstüt-zung bei der Suche nach angemessenen Wohnungen.



  • Die Kosten der Unterkunft trägt wie bisher der Freistaat Bayern.



  • Der Vorschlag ist kostenneutral, da die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Verwal-tung der Sammellager entfallen. 

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