FDP KV Neuburg-Schrobenhausen - Resolution zur Auflösung der Asylbewerberunterkunft

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  • Alexander Thal (Bayerischer Flüchtlingsrat) mit Susanne Pfaller (Bay. Rundfunk) im Gespräch vor der Asylbewerberunterkunft

    Resolution zur Auflösung der Asylbewerberunterkunft

    (07.11.2010)





    Resolution zur Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft

    für Asylbewerber in Neuburg vom 18. Dezember 2008




    Der Kreistag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen fordert die Bayerische Staatsregierung auf,



    Bayern hat mit dem Landesaufnahmegesetz eine Regelung erlassen, nach der seit 2002 nahezu alle Flüchtlinge dazu verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu leben.


    • die Pflicht für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), in Sammellagern zu leben, die durch Art. 4 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AufnG) gesetzlich geregelt ist, zu streichen



    • die Sammellager nach und nach zu verkleinern und letztendlich zu schließen



    • Eine Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern soll übergangsweise nur solange erfolgen, bis die Flüchtlinge nach dem Auszug aus den Erstaufnahme-einrichtungen angemessenen Wohnraum gefunden haben.



    • Flüchtlinge, die angemessenen Wohnraum gefunden haben, erhalten die Er-laubnis, aus den Sammellagern auszuziehen.



    • Flüchtlinge, die selbst noch keine Wohnung gefunden haben, erhalten Unterstüt-zung bei der Suche nach angemessenen Wohnungen.



    • Die Kosten der Unterkunft trägt wie bisher der Freistaat Bayern.



    • Der Vorschlag ist kostenneutral, da die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Verwal-tung der Sammellager entfallen.