FDP Kreisverband Neuburg a.d. Donau - Schrobenhausen

   
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Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingssrat im Gespräch mit der Redakteurin Susanne Pfaller-Segador (Bayerischer Rundfunk) über die möglichen Auswirkungen der Resolution der Ausschussgemeinschaft.




Landkreis will Asylbewerberheim verkleinern




siehe auch:
http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/private-wohnsitznahme-statt-fluechtlingslager.html



Antrag der Ausschussgemeinschaft für die 2. Sitzung des Sozial-ausschuss am 22.1.2009


Resolution des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zur Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg a. d. Donau

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner Plenarsitzung vom 03.12.2008 beschlossen, wegen diverser Missstände zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Containerbauweise in München schnellstmöglich zu schließen. In der Plenardebatte wurde deutlich, dass die Fraktionen des Bayerischen Landtags und die Bayerische Staatsregierung die Unterbringung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern in Gemeinschaftsunterkünften einer generellen Überprüfung und ggf. Neuordnung unterziehen wollen.

 

Vor diesem Hintergrund appelliert der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen an die Bayerische Staatsregierung:

 


1.            Die Bayerische Staatsregierung möge bei ihrer Überprüfung die Entwicklung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen berücksichtigen. Trotz stark rückläufiger Asylbewerberzahlen blieb die Unterbringungskapazität hier anders als in anderen Landkreisen unverändert. In der Gemeinschaftsunterkunft Neuburg a. d. Donau besteht mit ca. 500 Plätzen in etwa die gleiche Unterbringungskapazität wie in allen anderen oberbayerischen Gemeinschaftsunterkünften zusammen (den Großraum München ausgenommen). Diese Entwicklung steht mit dem Ziel der Bayerischen Staatsregierung einer „möglichst ausgewogenen Verteilung der Unterkünfte im Regierungsbezirk“ (LT-Drs. 15/5501) nicht in Einklang.

 

2.               Auch bei Beachtung der bundesgesetzlichen Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes  und des Asylbewerberleistungsgesetzes verfügt der Landesgesetzgeber über einen Gestaltungsspielraum zur Regelung der Unterbringung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern. Die Bayerische Staatsregierung möge dabei die Gestaltungen und Erfahrungen anderer Bundesländer berücksichtigen, welche die private Wohnsitznahme in größerem Umfang erlauben als im Freistaat Bayern, etwa bei Familien (vgl. in Hessen) oder längerfristig Geduldeten (vgl. in Hamburg).

 

3.               Die Bayerische Staatsregierung möge berücksichtigen, dass eine Erweiterung der Möglichkeiten privater Wohnsitznahme (sei es durch Anpassung der Weisungen des zuständigen Staatsministeriums oder durch Änderung der Vorgaben des Bayer. Aufnahmegesetzes) nicht nur zu einer Verringerung der erforderlichen Unterbringungskapazitäten beitragen kann. Bei geduldeten Ausländern, die sich voraussichtlich noch Jahre im Inland aufhalten werden, kann dies auch aus sozialen Gründen geboten sein. Ziel der Überlegungen sollte sein, derart hohe Belegungszahlen wie in Neuburg a.d. Donau abzubauen, nicht zu bewahren oder noch weiter aufzubauen. Der Landkreis bittet dementsprechend die Bayerische Staatsregierung, die Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg a. d. Donau kontinuierlich zu verkleinern.

 

4.               Der Landkreis begrüßt ausdrücklich die in Bayern bestehende zentrale Verantwortlichkeit des Freistaats Bayern für die Unterbringung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern und bittet die Bayerische Staatsregierung, die oben genannten Aspekte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den Freistaat Bayern zu berücksichtigen.